ErgoPort

Die maßgeschneiderte Lösung zur etisch korrekten Handhabung von behinderten Fluggästen und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ungeachtet deren physischer Einschränkungen.

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Produktbeschreibung

Vom Entwicklungsprojekt zum festen Sortiment

Der ErgoPort Personenlift fing als ein Entwicklungsprojekt an. Diese Sonderlösung wurde für einen Kunden gebaut, der von der Gewerbeaufsicht beauftragt wurde, eine Lösung für die Handhabung von Personen mit reduzierter Mobilität und besonderen Bedürfnissen zu finden.

Eine respektvolle Handhabung besonderer Flugreisenden

Der Auftrag der Gewerbeaufsicht war zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 der Auslöser dieses Entwicklungsprojektes. Die Verordnung sichert die Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, wenn sie den Luftverkehr verwenden.

Der Volltext der Verordnung finden Sie hier.

Die Gruppe dieser Flugreisenden wird im Artikel 2 als folgend definiert:

„Behinderter Mensch“ oder „Person mit eingeschränkter Mobilität“ ist eine Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung, wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist und deren Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an die besonderen Bedürfnisse dieser Person erfordert.

Die Verordnung überträgt den europäischen Flughäfen die Verantwortung, diesen Flugreisenden Hilfeleistungen laut näheren definierten Bedingungen zu gewähren.

Das Ziel der Verordnung ist zweiteilig:

  • Sie untersagt den Luftfahrtunternehmen, die Reservierung oder das Boarding dieser Flugreisende wegen ihrer eingeschränkten Mobilität oder Behinderung zurückzuweisen.
  • Sie sichert zugleich, dass diese Flugreisende die Hilfe ohne zusätzliche Kosten erhalten, damit sie wie andre Fluggäste das Flugverkehr verwendet können.

Eine maßgeschneiderte Lösung gegen einzigartige Problemstellungen

Der ErgoPort Personenlift löst die folgenden definierten Problemstellungen:

  1. Eine etisch korrekte Handhabung von Behinderten und Personen mit eingeschränkter Mobilität.
  2. Die Befolgung des Auftrages von der Gewerbeaufsicht und der EU-Verordnung für die europäischen Flughäfen geltend.
  3. Eine Zeitoptimierung der Handhabung beim Boarding dieser Flugreisenden.

Unsere Entwicklungsabteilung hat nach den Richtlinien in den letzten 14 Jahren darauf gearbeitet, eine Lösung zu finden, die diese Maschine für die Handhabung von behinderten Fluggästen und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität besonders anwendbar macht.

Nach Wunsch bieten wir beim Kauf dieser Maschine die Verwendung von Eigenmarke an.



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